Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website und unseren Dienstleistungen. Transparenz und Fairness im Umgang mit unseren Kunden haben für uns einen hohen Stellenwert. Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Software-Lizenzvereinbarung, die die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserem Handwerksbetrieb und die Nutzung unserer Software bilden.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen der LUNDS Software GmbH (nachstehend LUNDS Software oder wir) aufgrund von Bestellungen über das Internet oder anderen Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Brief, Telefon, usw.) zugrunde.
1.2 Produkte der LUNDS Software sind ausschließlich zur Verwendung bei gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten bestimmt. Wir beliefern daher nur Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe, sowie Freiberufler und keine Verbraucher nach § 13 BGB.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von LUNDS Software nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.4 Soweit die LUNDS Software GmbH für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (insbesondere im Rahmen von durch LUNDS bereitgestellten Server‑ oder Cloud‑Lösungen), gelten ergänzend die Regelungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AV) nach Art. 28 DSGVO. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem AV gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des AV vor.
1.5 Die in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) verwendete Bezeichnung „Hauptvertrag“ umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Software‑Lizenzvereinbarung (L1–L5) sowie die jeweils zugrunde liegenden Einzelverträge (z.B. Online‑Dienst‑Abonnements, Service‑Abonnements, Lizenzverträge).
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.
2.2 Der Kunde gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch die Zusendung des Freischaltcodes bzw. wenn mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung begonnen wurde, zustande.
§ 3 Lieferungen
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der LUNDS Software. Soweit im Rahmen des Bestellvorgangs nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren in der Regel innerhalb von zwei-drei (2-3) Tagen, höchstens aber innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss.
§ 4 Elektronische Lieferungen
4.1 Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bezüglich Zahlungsart etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. Die Produkte werden danach zum sofortigen Download bereitgestellt.
4.2 Downloadprodukte können nach der Freischaltung nur innerhalb von vierzehn (14) Tagen heruntergeladen werden. Sie können die Software einmal herunterladen.
4.3 Sollte die elektronische Lieferung nicht beim Käufer angekommen sein, erfolgt nach Absprache eine wiederholte Versendung, gegebenenfalls auch über ein anderes Medium. Ein solcher Fall berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
§ 5 Online‑Dienste (Web‑Apps, Cloud, gehostete Datenbanken)
5.1 LUNDS Software bietet Softwarelösungen an, die entweder lokal beim Kunden oder als Online‑Dienste (z.B. Web‑Apps, Cloud‑ oder Hosting‑Angebote) bereitgestellt werden. Soweit der Kunde von LUNDS bereitgestellte Online‑Dienste nutzt, erfolgt der Zugriff ausschließlich über das Internet. Der jeweilige Funktionsumfang kann, soweit angeboten, mit Demodaten getestet werden.
5.2 Ein abgeschlossenes Online‑Dienst‑Abonnement gilt immer für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Erstlaufzeit) und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate (Folgelaufzeit), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor Ende der ersten Laufzeit oder einer Folgelaufzeit gekündigt wurde. Die Kündigung kann schriftlich (z.B. unterschriebener Brief) oder in Textform (z.B. per E-Mail an info@lunds-software.de) erfolgen.
5.3 Nach Vertragsende des Online‑Dienst‑Abonnements hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf den abgeschlossenen Funktionsumfang sowie die gespeicherten Daten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z.B. nach Handels‑ oder Steuerrecht) bleiben dessen eigene Verantwortung; LUNDS ist nicht verpflichtet, Daten ausschließlich zu diesem Zweck über die vereinbarte Speicherdauer hinaus vorzuhalten.
(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die in den von LUNDS bereitgestellten Softwarelösungen gespeicherten Daten – unabhängig davon, ob die Datenbank auf eigener Infrastruktur des Kunden (z.B. Server, NAS, sonstige Systeme) oder auf von LUNDS bereitgestellten Servern betrieben wird – über die von LUNDS bereitgestellten Export‑ und Ausgabefunktionen in gängigen, maschinenlesbaren Formaten (z.B. CSV, soweit für die jeweiligen Datenarten vorgesehen) sowie in den vom System erzeugten Dokumentenformaten (z.B. PDF für Angebote und Rechnungen) sichern und speichern. Dies gilt für Zugriffe über browserbasierte Anwendungen, Web‑Anwendungen sowie installierte Desktop‑ oder Client‑Anwendungen (z.B. für macOS oder Windows). Die Bereitstellung dieser Export‑ und Ausgabefunktionen erfolgt für den Kunden unentgeltlich, soweit es sich um Daten handelt, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden.
(2) Soweit LUNDS für den Kunden Server‑ oder Cloud‑Ressourcen bereitstellt (insbesondere bei Nutzung von durch LUNDS betriebenen oder angemieteten Servern, z.B. in Rechenzentren der STRATO AG), gilt Folgendes: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird LUNDS die im Rahmen der Vertragsdurchführung auf dieser Infrastruktur verarbeiteten personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Endkunden auf Wunsch des Kunden in dem in Abs. 1 beschriebenen Format zur Verfügung stellen oder löschen. Der Kunde hat LUNDS innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende mitzuteilen, ob er eine Datenbereitstellung wünscht. Erfolgt keine Mitteilung, werden die Daten nach Ablauf dieser Frist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere aus Handels‑, Steuer‑ oder Berufsrecht) bestehen, werden die betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
(4) Daten, die ausschließlich in Sicherungskopien (Backups) enthalten sind, werden mit dem turnusmäßigen Löschen bzw. Überschreiben der Backups entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden solche Daten ausschließlich zum Zweck der Wiederherstellung nach Systemausfällen vorgehalten und nicht anderweitig verarbeitet.
(5) Betreibt der Kunde eine von LUNDS bereitgestellte Software ausschließlich auf eigener Infrastruktur (z.B. eigener Server oder NAS in seinen oder von ihm angemieteten Räumen) und stellt LUNDS keine Server‑ oder Cloud‑Ressourcen zur Verfügung, obliegt es dem Kunden, die von ihm verarbeiteten Daten nach Vertragsende entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu löschen oder aufzubewahren. LUNDS stellt in diesem Fall die technischen Exportfunktionen gemäß Abs. 1 zur Verfügung, nimmt aber ohne gesonderte Vereinbarung keine Löschung auf der Infrastruktur des Kunden vor.
(6) Weitergehende Unterstützungsleistungen von LUNDS beim Datenexport oder bei der individuellen Aufbereitung von Daten, die über die in den Softwarelösungen bereitgestellten Standard‑Exportfunktionen hinausgehen, erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
(7) Soweit LUNDS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO verarbeitet, erfolgen Löschung, Rückgabe und sonstiger Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AV). Die Regelungen dieses § 5 bleiben im Übrigen unberührt.
5.4 Wir sind bemüht, Ihnen jederzeit den Zugang zu unseren Webanwendungen zu ermöglichen. Der Zugriff kann aus technischen Gründen oder aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch zeitweise beschränkt sein.
§ 6 Service-Abonnement
6.1 Ein abgeschlossenes Service-Abonnement gilt immer für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Erstlaufzeit) und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate (Folgelaufzeit), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor Ende der ersten Laufzeit oder einer Folgelaufzeit gekündigt wurde. Die Kündigung kann schriftlich (unterschriebener Brief) oder in Textform (z.B. per E-Mail an info@lunds-software.de ) erfolgen. Nach Vertragsende des Service-Abonnements hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf die abgeschlossenen Serviceleistungen.
6.2 Der Vertrag ist auf die von uns freigegebenen macOS-Versionen unter www.lunds-software.de/kompatibilitaet beschränkt. Dies besagt, dass der Vertrag nur für die macOS-Versionen gilt, die auf der angegebenen Webseite als kompatibel aufgeführt sind. Alle anderen macOS-Versionen sind von dem Vertrag ausgeschlossen.
§ 7 Widerrufsbelehrung
Da wir unsere Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erbringen und keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Die gelieferte Software wurde sorgfältig überprüft und getestet. Downloadprodukte haben wir Ihnen mängelfrei zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist bewusst, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig frei von Fehlern bereitgestellt werden kann. LUNDS gewährleistet jedoch, dass die bereitgestellte Software für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke geeignet ist und die vereinbarten Sicherheits‑ und Datenschutzstandards einhält.
8.2 Im Falle einer tatsächlichen Verletzung der oben genannten Gewährleistung, verpflichtet sich LUNDS Software gegen Rückgabe der fehlerhaften Software, den neuesten Softwarestand, der diesen Mangel nicht mehr enthält, zu liefern. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Lizenznehmer die Software in anderer als der freigegebenen Hardware- und Softwareumgebung einsetzt. Nach mehrfachen Fehlversuchen der Nachbesserung gelten die Regelungen des BGB.
8.3 Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte Software beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 LUNDS haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– soweit eine Haftung nach zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, vorgesehen ist.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von LUNDS der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von LUNDS ausgeschlossen.
9.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von LUNDS für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von LUNDS.
§ 10 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers vereinbart.
§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
L1 Geltung der Lizenzvereinbarung
BITTE LESEN SIE DIESE VOR DER VERWENDUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER VERWENDUNG DER GELIEFERTEN SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZ EINVERSTANDEN UND ERKENNEN DIESE ALS VERBINDLICH AN. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, IST IHNEN DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERSAGT.
Diese Software‑Lizenzvereinbarung gilt ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu dem gegebenenfalls mit dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) nach Art. 28 DSGVO. Soweit diese Lizenzvereinbarung, die AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag denselben Sachverhalt regeln, gehen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.
L2 Nutzungsrecht
Ergänzend zu dieser Lizenzregelung gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die gelieferte Software inkl. der Dokumentationen unterliegt dem Urheberrecht (Copyright Schutz). Alle Rechte liegen bei der Firma LUNDS Software GmbH (nachfolgend LUNDS Software oder wir). Software baut auf verschiedenen Frameworks auf. Der Lizenznehmer kann diese Bestandteile nach der jeweils einschlägigen Public License nutzen. Eine Auflistung aller Programmierschnittstellen mit den einzelnen Lizenzbestimmungen und Copyright-Vermerken sind im Verzeichnis {Hauptverzeichnis der Software}\Lizenzen hinterlegt. Dieses Programm ist ausschließlich zur Nutzung durch den gewerblichen Lizenznehmer zugelassen. Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten Software, deren Umfang in der Auftragsbestätigung für den Lizenzkauf beschrieben ist. Die Software darf ausschließlich auf einem PC-Arbeitsplatz (Einzelplatz-Lizenz) eingesetzt werden. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden. Sicherungskopien dürfen nur anstelle und nicht neben dem Original benutzt werden. DER LIZENZNEHMER IST VERPFLICHTET, DEN UNBEFUGTEN ZUGRIFF DRITTER AUF DAS PROGRAMM DURCH GEEIGNETE VORKEHRUNGEN ZU VERHINDERN. DIE MITARBEITER DES LIZENZNEHMERS SIND NACHDRÜCKLICH AUF DIE EINHALTUNG DER VORLIEGENDEN LIZENZVEREINBARUNGEN, INSBESONDERE DEM URHEBERRECHT, HINZUWEISEN. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software vorzunehmen, wenn der Lizenznehmer die Servicegebühr nicht bezahlt hat. Das zu dieser Lizenzvereinbarung ausgehändigte Lizenzzertifikat (einsehbar in der Software im Menü [Gesamtkonfiguration] im Bereich [Lizenz]) regelt die Nutzungsberechtigung freigegebener Softwaremodule.
L3 Gewährleistung
Die gelieferte Software wurde sorgfältig überprüft und getestet. Downloadprodukte haben wir Ihnen mangelfrei zur Verfügung zu stellen. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig frei von Fehlern bereitgestellt werden kann. LUNDS gewährleistet jedoch, dass die bereitgestellte Software für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke geeignet ist und die vereinbarten Sicherheits‑ und Datenschutzstandards einhält. Im Falle einer tatsächlichen Verletzung der oben genannten Gewährleistung verpflichtet sich LUNDS Software, gegen Rückgabe der fehlerhaften Software den neuesten Softwarestand zu liefern, der diesen Mangel nicht mehr enthält, oder eine gleichwertige Nachbesserung vorzunehmen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Lizenznehmer die Software in anderer als der freigegebenen Hardware‑ und Softwareumgebung einsetzt. Nach mehrfachen Fehlversuchen der Nachbesserung gelten die Regelungen des BGB. Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte Software beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung, soweit zwingendes Recht nicht längere Fristen vorsieht.
L4 Haftung / Haftungsbeschränkung
Es gelten die Haftungsregelungen aus § 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. LUNDS haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– soweit eine Haftung nach zwingenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, vorgesehen ist.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen und Haftungsbeschränkungen des Hauptvertrages, insbesondere § 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Ziffer 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages (AV). Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
L5 Trademark und Brand Guidelines
Microsoft and Windows are either registered trademarks or trademarks of Microsoft Corporation in the United States and/or other countries.
Apple, Mac, OS X and macOS are trademarks of Apple Inc., registered in the U.S. and other countries.
Intel and Intel Core are trademarks of Intel Corporation in the U.S. and/or other countries.
END OF TERMS AND CONDITIONS
Stand: 16.01.2026
